Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere Empfehlungen aus dem
Bereich Tresor für Betäubungsmittel ( BTM ) vorstellen:
Hier können Sie die seit 01.04.2004 geltende Vorschrift zur Lagerung von Betäubungsmittel nachlesen.
Tresore für Betäubungsmittel (wie Opiate) unterliegen besonderen Vorschriften. Eine Nichteinhaltung kann für den Verantwortlichen weitreichende Folgen haben.
So schreibt der §15 des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) vor, daß jeder, der am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und so gegen eine unbefugte Entnahme zu sichern.
Allgemeines über Medikamententresore
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Bundesopiumstelle(BfArM) schreibt in der Richtlinie 4114 (4.04), Pkt. 1, 1.1 eine Lagerung in einem Wertschutzschrank des Widerstandsgrades 1 nach EN-Norm 1143-1 vor. Wertschutzschränke, die ein Leergewicht von unter 1000 kg haben, müssen gemäß der EN-Norm 1143-1 verankert werden, um eine ausreichende Sicherung zu gewährleisten. Diese Vorschrift deckt sich auch mit den gültigen Vorschriften nach Vds (Verband der deutschen Schadenversicherer).
Das bedeutet: Sie können also
Ihren Tresor nicht nur z.B. für Opiate verwenden, sondern auch zur qualifizierten Sicherung von Wertgegenständen gegen Einbruch.
Einmauerschränke
Bei der Nutzung eines platzsparenden und eingemauerten Medikamententresor muss eine fachgerechte Montage in einer dazu geeigneten Wand erfolgen, welche durch Wandstärke und Beschaffenheit eine sichere Aufnahme des Medikamententresor gewährleisten kann. Lesen Sie dazu unsere Einbauanleitung für wandtresore durch, um ausreichende Informationen zu erhalten.
Lagerung der Medikamente in einem Raum
Bei größeren Mengen von Betäubungsmitteln, kann es erforderlich sein, einen ganzen Raum zur Lagerung zu nutzen. Der Gesetzgeber schreibt hierfür eine Wertschutzraumtüre mit einem Widerstandgrad 3 gemäß der EN-Norm 1143-1 vor.
Die Nutzung im Krankenhaus
In Krankenhäusern und Krankenhausapotheken sind Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad 1 gem. EN-Norm 1143-1 gemäß der Richtlinie 4114 - K (4.04) für eine Lagerung von Betäubungsmitteln vorgeschrieben. Bei einer Lagerung von Teilbeständen (z.B. auf den Stationen des Krankenhauses) sind Wertschutzschränke mit Widerstandsgrad 0/N gemäß EN-Norm 1143-1 vorgeschrieben.
